Maschinenverordnung 2027

Was jetzt zählt

Noch rund ein Jahr, dann tritt sie endgültig in Kraft: die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230). Ab dem 20. Januar 2027 gelten europaweit einheitliche und verbindliche Regeln – ohne nationale Übergangsfristen. Aus der bisherigen Richtlinie wird eine Verordnung: nationale Unterschiede entfallen, Unternehmen gewinnen an Rechtssicherheit. Für viele Betreiber und Hersteller heißt das jetzt prüfen, anpassen, dokumentieren.

Wer glaubt, sich auf den „Bestandsschutz“ seines vor Jahren implementierten Maschinenparks berufen zu können, irrt: „Entgegen einer verbreiteten Annahme gibt es so etwas wie Bestandsschutz im Maschinenbau gar nicht“, erklärt Simon Köppe, Projektleiter Industrie und Experte im Bereich Maschinensicherheit. „Maschinen müssen immer sicher sein – und zwar nach dem aktuellen Stand der Technik.“ Wer seine Anlage modernisiert oder wesentlich verändert, muss also künftig noch genauer prüfen, ob eine neue CE-Konformitätserklärung erforderlich wird.

Neu ist auch: Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden, teilweise sind Programmlogik und Quellcode offenzulegen – das spart jede Menge Papier und reduziert den Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig rückt die Cybersicherheit stärker in den Fokus, um Schutz vor Manipulation und unbefugtem Zugriff sicherzustellen.

Besonders relevant sind diese Änderungen für Betreiber älterer Anlagen. Wer etwa im Zuge eines Retrofits Sicherheitstufungen anpasst oder Software erneuert, bewegt sich schnell in einem Bereich, der unter die neuen Regeln fällt. Simon Köppe rät daher, die Übergangszeit proaktiv zu nutzen: „Wer jetzt loslegt, aktualisiert und dokumentiert, erspart sich 2027 unangenehme Überraschungen. Wir stehen unseren Kund:innen dabei mit fundierter Beratung zur Seite.“ Der SCHULZ Service reicht von der Risikoanalyse über CE-Dokumentation und Technologielösungen bis zur Sicherheitsbewertung, Softwarevalidierung und Cyberabsicherung. So bleibt der Fokus auf dem, worauf es ankommt: sichere Maschinen, rechtskonforme Prozesse und ein reibungsloser Produktionsalltag – auch nach 2027.

TOP 5 ÄNDERUNGEN DER MASCHINENVERORDNUNG 2027

Wer jetzt loslegt, aktualisiert und dokumentiert, erspart sich 2027 unangenehme Überraschungen. Wir stehen unseren Kund:innen dabei mit fundierter Beratung zur Seite.

Simon Köppe, Projektleiter Automatisierung am Standort in Wallenhorst

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